- Auslandsvertretungen
- 1. Diplomatische Vertretungen eines Landes (z.B. der Bundesrepublik Deutschland) im Ausland, wie Botschaften, Gesandtschaften, Generalkonsulate, Konsulate und Missionen.- Vgl. auch ⇡ Auswärtiger Dienst.- 2. Kommerzielle Vertretungen von Firmen eines Landes im Ausland, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung gegen Entgelt (meist Provision) tätig sind.- Vgl. auch ⇡ Ausfuhragent, ⇡ Einkaufsagent.
Lexikon der Economics. 2013.